Gut zu wissen
Wann beginnt die Mitgliedschaft?
Die Mitgliedschaft beginnt am 1. Januar 2027. Sie wählen ein Jahr bis 31. Dezember 2027 oder verbindlich drei Jahre bis 31. Dezember 2029. Das erste Jahr wird online bezahlt; bei drei Jahren folgen zwei separate Jahresrechnungen.
Wie sind die Plätze verteilt?
Es gibt insgesamt 61 Plätze im Cercle 61 und 19 Plätze im Cercle 19. Einjährige und dreijährige Mitgliedschaften zählen zum selben Kontingent. Sobald ein Kreis voll ist, führen wir eine Warteliste.
Wie funktioniert das Guthaben?
Vier Tranchen pro Mitgliedschaftsjahr: jeweils CHF 200 oder CHF 400. Keine Barauszahlung und kein Kauf weiterer Gutscheine. Die genauen Einlösebedingungen und die Nutzung im Onlineshop bestätigen wir Ihnen vor einem verbindlichen Beitritt.
Kann ich Gäste mitbringen?
Am gemeinsamen Jahresanlass ist im Cercle 61 eine Begleitperson enthalten, im Cercle 19 sind es zwei. Ein zusätzliches Gastrecht zum Vorzugspreis ist vorgesehen; Verfügbarkeit und Konditionen werden mit der Einladung bekannt gegeben.
Welche Laufzeiten gibt es?
Sie wählen eine einjährige oder eine verbindliche dreijährige Mitgliedschaft. Bei drei Jahren ist eine jährliche Zahlung möglich. Nach der gewählten Erstlaufzeit verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um jeweils ein Jahr. Die Kündigung muss spätestens drei Monate vor Ablauf, also bis zum 30. September, bei PROGIN eingehen. Bei dreijähriger Mitgliedschaft ist die Kündigung erstmals zum 31. Dezember 2029 möglich (Eingang bis 30. September 2029). Verlängerungsjahre werden jährlich in Rechnung gestellt; es erfolgt keine automatische Abbuchung.
Bleibt meine Mitgliedsnummer gleich?
Ja, bei fortgesetzter Mitgliedschaft bleibt Ihre Nummer erhalten. Ihre Jahreseditionen bilden so mit der Zeit eine persönliche Sammlung.
Wann wird mein Name graviert?
Bei Abschluss einer dreijährigen Mitgliedschaft im Cercle 61 oder Cercle 19 erhalten Sie auf ausdrücklichen Wunsch eine persönliche Namensgravur auf unserer Cercle-Tafel. Eine einjährige Mitgliedschaft enthält keine Namensgravur auf der Tafel. Auch bei drei Jahren können Sie auf die öffentliche Namensnennung verzichten.